- Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung am Bildschirm aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular zweimal aus. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen.
- Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung, stecken Sie das Formular in einen ausreichend frankierten Briefumschlag und schicken Sie es ab.
Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. - Regionalverband Kassel-Nordhessen - Standort Bad Emstal
Landesgeschäftsführung gem. § 30 BGB:
Jörg Gonnermann
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Rechtsträger:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e.V.
Feuerwehrstr. 5
60435 Frankfurt
Tel.: (069) 5484044-0
Fax: (069) 5484044-10
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Vereinsregister 6584 Amtsgericht Frankfurt am Main
Steuer-Nr.: 045-250-88130 Finanzamt Frankfurt am Main
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Landesvorstand gemäß § 26 BGB:
1. Vorsitzender: Ludwig Frölich
2. Vorsitzender: Gerald Preusch
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Weitere Vorstandsmitglieder:
Stefan Falke, Michael Hillmann, Edwin Marneth, Dr. Jürgen Piligrath, Volker Wagner
Anschrift des Standortes Bad Emstal: Im Tor 10
34308 Bad Emstal
Tel.: 05625/99990
Fax: 05625/999988
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Auszug aus den ASB-Satzungen:
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder können aktiv tätig werden. Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
- Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der Geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
- Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliederrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitgliedes zuständigen Organisatiosstufe.
- Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.
- durch Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
- durch Ausschluß aus dem ASB
- durch Tod.
Regelung von Ausschlußverfahren
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:
- wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
- wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
- wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.
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